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  Zollbestimmungen

Infolge der restriktiven und sehr oft ändernden Zollvorschriften können wir für die folgenden Regionen nur unverbindliche Angaben abgeben:
  • Verschiedene Länder in Asien
  • Südamerika
  • Afrika
Für Umzugsgut und Hausrat werden weltweit - abgesehen von einigen Ausnahmen - keine Zollabgaben erhoben. Bedingung hierfür ist jedoch, dass alle Gegenstände während mindestens 6 Monaten vor dem Umzug benutzt wurden. Zur zoll- und steuerfreien Einfuhr von Umzugsgut sind in den meisten Ländern folgende Dokumente beizubringen:
  • detaillierte Inventarlisten in der entsprechenden Landessprache
  • Arbeitsbewilligung oder Arbeitsvertrag
  • Aufenthaltsbewilligung
  • Reisepass
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken ist in vielen Ländern gänzlich untersagt oder nur gegen Bezahlung von sehr hohen Einfuhrabgaben möglich.

Die Einfuhr von Neumaterial oder von Gegenständen, die weniger als 6 Monate in Gebrauch waren, ist in vielen Ländern abgabenpflichtig.

Die Zollbestimmungen für Fahrzeuge (Autos, Schiffe, Flugzeuge etc.) sind je nach Land sehr verschieden.

Verschiedene Länder verlangen während der Zollabfertigung die Anwesenheit des Importeurs. Generell gültige Angaben für einen Auslandumzug sind nicht möglich. Jeder Umzug verlangt eine kompetente Beratung und individuelle Betreuung bis zur Auslieferung im Bestimmungsland.

Swiss Moving Service AG erfüllt alle Voraussetzungen für das gute Gelingen eines Auslandumzuges, sei dies nach einer europäischen Grossstadt oder nach einem entlegenen Winkel im Fernen Osten. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Spezialisten, die Herren Jürg Naumann und Bernhard Ryser, gerne zur Verfügung.
 

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